Wussten Sie, dass §§ 4-7 ASchG JEDEM Unternehmen die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz vorschreibt?
Bei Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat können, im Falle fehlender oder falscher Evaluierung, hohe Strafen verhängt werden.
Als Arbeitspsychologen evaluieren wir die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen!
Neben der eigentlichen Evaluierung übernimmt UNIQ die gesamte Vor- und Nachbereitung!
Evaluierungen mit UNIQ erfolgen stets mit Rücksicht auf die Produktivität in Ihrem Unternehmen und minimieren Produktionsausfälle!
